Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. Januar 2017 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferinnen der Beklagten werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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