Auf die Revision der Kläger wird der Beschluss des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Juni 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Kläger nehmen den Beklagten als Mittelverwendungskontrolleur und Treuhänder eines Filmfonds auf Ersatz des Zeichnungsschadens in Anspruch.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|