LG Stuttgart, vom 18.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 58/21
OLG Stuttgart, vom 01.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 23 U 4323/21
Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug; Finanzierung des Kaufpreises über ein Darlehen
BGH, Urteil vom 03.07.2023 - Aktenzeichen VIa ZR 155/23
DRsp Nr. 2023/10011
Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug; Finanzierung des Kaufpreises über ein Darlehen
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Sicherungsabtretung an den Darlehensgeber, die in Abweichung von der gesetzlichen Regelung nicht nur Ansprüche wegen der Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Fahrzeugkäufers gegen die Fahrzeugherstellerin betreffen, sondern vielmehr auch Rentenansprüche aus § 843BGB bzw. aus § 9ProdHaftG, § 843 Abs. 2 bis 4BGB im Falle einer aus der Verwendung der Fahrzeuge entstehenden Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung, die nach § 850b Abs. 1 Nr. 1ZPO bis zu einer anderslautenden Entscheidung durch das Vollstreckungsgericht nicht pfändbar und damit nach § 400BGB nicht abtretbar sind, halten einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1, §§ 134, 400BGB, § 850b Abs. 1 Nr. 1ZPO ohne Wertungsmöglichkeit nicht stand. Sie weichen zulasten des Käufers ohne Rücksicht darauf, ob er die Fahrzeuge als Verbraucher oder Unternehmer gekauft hat, von zwingenden Vorschriften ab.
Tenor
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