OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 01.06.2017
20 A 696/16.PVL
Normen:
LPVG NRW § 65 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NZA-RR 2017, 679
Vorinstanzen:
VG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 22 K 660/15

Informationsanspruch des Personalrates auf Unterrichtung über der Dienststelle gemeldete Schwangerschaften von Beschäftigten; Datenübermittlung zwischen Dienststelle und Personalrat; Weitergabe persönlicher Daten ohne Einwilligung der betroffenen Beschäftigten; Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.06.2017 - Aktenzeichen 20 A 696/16.PVL

DRsp Nr. 2017/13492

Informationsanspruch des Personalrates auf Unterrichtung über der Dienststelle gemeldete Schwangerschaften von Beschäftigten; Datenübermittlung zwischen Dienststelle und Personalrat; Weitergabe persönlicher Daten ohne Einwilligung der betroffenen Beschäftigten; Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Der Personalrat hat keinen Anspruch darauf, über der Dienststelle gemeldete Schwangerschaften von Beschäftigten, für die keine Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz durchgeführt wird, ohne deren Einwilligung unterrichtet zu werden.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LPVG NRW § 65 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.