BVerwG - Beschluss vom 19.12.2018
5 P 6.17
Normen:
LBesG RP § 29 Abs. 2; LBesG RP § 30; LPersVG RP § 69 Abs. 1 Nr. 2; LPersVG RP § 69 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
AP LPVG Rheinland-Pfalz § 69 Nr. 1
BVerwGE 164, 146
DÖV 2019, 449
NVwZ-RR 2019, 474
NZA-RR 2019, 332
Vorinstanzen:
VG Mainz, vom 09.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1467/15
OVG Rheinland-Pfalz, vom 08.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 10374/16

Informationsrecht der Personalvertretung im Zusammenhang mit der Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen; Anspruch der Personalvertretung gegenüber der Dienststellenleitung auf Unterrichtung; Unterrichtung der Personalvertretung über Einzelheiten der Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen durch den Dienststellenleiter

BVerwG, Beschluss vom 19.12.2018 - Aktenzeichen 5 P 6.17

DRsp Nr. 2019/4497

Informationsrecht der Personalvertretung im Zusammenhang mit der Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen; Anspruch der Personalvertretung gegenüber der Dienststellenleitung auf Unterrichtung; Unterrichtung der Personalvertretung über Einzelheiten der Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen durch den Dienststellenleiter

1. Der Anspruch der Personalvertretung gegenüber der Dienststellenleitung auf Unterrichtung nach § 69 Abs. 2 Satz 1 LPersVG RP kann auch darauf gestützt werden, dass die Unterrichtung zur Durchführung der allgemeinen Aufgaben erforderlich sei, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze durchgeführt werden (§ 69 Abs. 1 Nr. 2 LPersVG RP) und, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit, insbesondere diskriminierungsfrei behandelt werden (§ 68 Abs. 1 LPersVG RP). Dieser Anspruch kann es auch gebieten, dass der Dienststellenleiter die Personalvertretung über Einzelheiten der Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen (§ 29 Abs. 2, § 30 LBesG RP) unterrichtet.2. Der Umstand, dass die Festsetzung der Erfahrungsstufen bei Beamtinnen und Beamten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, entfaltet keine Sperrwirkung hinsichtlich des auf seine allgemeinen Aufgaben gestützten Informationsrechts (aus § 69 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2, § 68 Abs. 1 LPersVG RP).