SG Aurich - Beschluß vom 29.08.2006
S 15 AS 339/06 ER
Normen:
SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c ;

Inhalt der Rechtsfolgenbelehrung bei der Absenkung des Arbeitslosengeldes II

SG Aurich, Beschluß vom 29.08.2006 - Aktenzeichen S 15 AS 339/06 ER

DRsp Nr. 2007/20599

Inhalt der Rechtsfolgenbelehrung bei der Absenkung des Arbeitslosengeldes II

Voraussetzung für eine Sanktion nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II ist eine konkrete, eindeutige, verständliche und rechtlich zutreffende Rechtsfolgenbelehrung, die in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Obliegenheitsverletzung stehen muss. Diese Voraussetzung wird durch ein den Gesetzestext wiederholendes allgemeines Merkblatt, das ca ein Jahr vor dem streitgegenständlichen Arbeitsverhältnis unterzeichnet wird, nicht erfüllt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c ;