BSG - Urteil vom 23.11.2005
B 12 RA 10/04 R
Normen:
SGG § 164 Abs. 2 S. 3 ;
Vorinstanzen:
Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - L 8 RA 66/03 - 19.05.2004,
SG Köln, vom 12.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 RA 38/02

Inhalt der Revisionsbegründung

BSG, Urteil vom 23.11.2005 - Aktenzeichen B 12 RA 10/04 R

DRsp Nr. 2006/7102

Inhalt der Revisionsbegründung

In der Revisionsbegründung muss sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb eine Vorschrift des materiellen Recht vom LSG nicht oder nicht richtig angewandt worden ist. Die Angabe der verletzten Norm ist insoweit notwendig, aber nicht hinreichend. Dabei iat auch darzulegen, dass und warum die Rechtsansicht des LSG nicht geteilt wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 164 Abs. 2 S. 3 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten um die Befreiung des Klägers als selbstständiger Lehrer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.