LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.11.2019
9 Sa 99/18
Normen:
TVG § 1; Manteltarifvertrag Deutsche Post AG § 38; BGB § 164 Abs. 2;
Fundstellen:
NZA-RR 2020, 128
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 15.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 152/18

Inhaltliche Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch eine gesetzliche Krankenkasse

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2019 - Aktenzeichen 9 Sa 99/18

DRsp Nr. 2020/1160

Inhaltliche Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch eine gesetzliche Krankenkasse

Wenn die gesetzliche Krankenkasse eines Arbeitnehmers für ihr Mitglied Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geltend machen will, muss sich für den Arbeitgeber erkennbar aus dem Schreiben ergeben, dass sie dies in Vertretung für den Arbeitnehmer macht.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Lörrach vom 15. Oktober 2018, 8 Ca 152/18, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1; Manteltarifvertrag Deutsche Post AG § 38; BGB § 164 Abs. 2;

Tatbestand

Die Erbengemeinschaft des am 00.00.2018 verstorbenen Klägers (fortan weiterhin Kläger) verlangt von der Beklagten Vergütung für Arbeitsleistung während einer Wiedereingliederungsmaßnahme und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.