Inhaltskontrolle eines Rahmenvertrages nach dem AGBG; Formularmäßige dynamische Verweisung auf bestimmte Regelungen des jeweils gültigen Rahmenvertrages in einem vorformulierten Heimvertrag mit pflegebedürftigen Bewohnern
BGH, Urteil vom 08.11.2001 - Aktenzeichen III ZR 14/01
DRsp Nr. 2001/16233
Inhaltskontrolle eines Rahmenvertrages nach dem AGBG; Formularmäßige dynamische Verweisung auf bestimmte Regelungen des jeweils gültigen Rahmenvertrages in einem vorformulierten Heimvertrag mit pflegebedürftigen Bewohnern
»a) Bestimmungen in Rahmenverträgen gemäß § 75SGB XI, die durch Bezugnahme in einem vorformulierten Heimvertrag mit pflegebedürftigen Bewohnern, die Leistungen der stationären Pflege nach § 43SGB XI in Anspruch nehmen, Vertragsinhalt werden sollen, sind von einer Inhaltskontrolle nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht generell ausgenommen.b) Die dynamische Verweisung auf bestimmte Regelungen des jeweils gültigen Rahmenvertrags gemäß § 75SGB XI (hier bezogen auf Leistungen in der Wäscheversorgung, Leistungen der Pflege, Leistungen der sozialen Betreuung sowie auf die Vergütungsregelung bei Abwesenheit) in einem vorformulierten Heimvertrag mit pflegebedürftigen Bewohnern, die Leistungen der stationären Pflege nach § 43SGB XI in Anspruch nehmen, hält der Inhaltskontrolle nach § 9AGBG stand.
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