Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen -3. Kammer - vom 08.08.2017 wird die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 04.05.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.08.2017 angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
I.
Der Antragsteller begehrt seine Inobhutnahme nach Jugendhilferecht. Er ist guineischer Staatsangehöriger und nach seinen Angaben am 19.07.2001 geboren.
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