LAG Köln - Urteil vom 18.10.1995
7 Sa 252/95
Normen:
BetrAVG § 7, § 17 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
EWiR 1996, 387
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 29.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2252/92

Insolvenzschutz des BetrAVG: Mitgeschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH

LAG Köln, Urteil vom 18.10.1995 - Aktenzeichen 7 Sa 252/95

DRsp Nr. 2001/4296

Insolvenzschutz des BetrAVG : Mitgeschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH

Den Insolvenzschutz des BetrAVG genießen auch Mitgeschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH mit einer Kapitalbeteiligung von einem Drittel, wenn ihr Stimmrecht erheblich reduziert ist (hier auf 20 %) und ihnen ein Mitgeschäftsführer/Gesellschafter mit einem Stimmrecht von 60 % gegenübersteht.

Normenkette:

BetrAVG § 7, § 17 Abs. 1 Satz 2;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt eine Witwenrente vom Beklagten (PSV) aufgrund des BetrAVG. Der Beklagte macht im Wesentlichen geltend, sie könne sich auf das BetrAVG nicht berufen, ihr Ehemann sei Unternehmer gewesen.