BAG - Urteil vom 20.09.2016
3 AZR 415/15
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 1a; BetrAVG § 7 Abs. 2; BGB § 288 Abs. 1; BGB § 291 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; AEUV Art. 267; Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Art. 8;
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 08.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 490/15
ArbG Köln, vom 09.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 2644/14

Insolvenzsicherung durch den PSV auch für bereits entstandene VersorgungsansprücheKein rückwirkender Insolvenzschutz aus § 7 Abs. 1 a Satz 3 BetrAVG bei KapitalleistungenGesetzliche Logik für den Unterschied des Insolvenzschutzes für Rentenleistungen und für Kapitalleistungen

BAG, Urteil vom 20.09.2016 - Aktenzeichen 3 AZR 415/15

DRsp Nr. 2016/19469

Insolvenzsicherung durch den PSV auch für bereits entstandene Versorgungsansprüche Kein rückwirkender Insolvenzschutz aus § 7 Abs. 1 a Satz 3 BetrAVG bei Kapitalleistungen Gesetzliche Logik für den Unterschied des Insolvenzschutzes für Rentenleistungen und für Kapitalleistungen

1. Der Pensions-Sicherungs-Verein haftet nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG auch für Versorgungsansprüche, die bei Eintritt des Sicherungsfalls bereits entstanden sind. 2. Nach § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG sind rückständige Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch den Pensions-Sicherungs-Verein nur insolvenzgeschützt, wenn der Anspruch darauf bis zu zwölf Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar auf Leistungen, die nach der Versorgungsregelung als Kapitalleistungen und nicht als Renten zu erbringen sind.

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Mai 2015 - 4 Sa 490/15 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.

Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 1a; BetrAVG § 7 Abs. 2; BGB § 288 Abs. 1; BGB § 291 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; AEUV Art. 267;