Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche wegen entgangener Arbeitsvergütung und über die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arbeitssachen.
Die Beklagte, eine Aktiengesellschaft türkischen Rechts (Anonim Ortaklik), ist ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Istanbul. Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger und seit 1972 bei der Beklagten angestellt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag der Parteien besteht nicht.
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