BAG - Urteil vom 25.04.2017
3 AZR 668/15
Normen:
BetrAVG § 1 (Auslegung); MTV Nr. 2 für das Cockpitpersonal Air Berlin § 32 Abs. 3; MTV Nr. 2 für das Cockpitpersonal Air Berlin § 32 Abs. 4; MTV Nr. 2 für das Cockpitpersonal Air Berlin § 51;
Fundstellen:
AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 59
BB 2017, 1523
EzA BetrAVG § 1 Invalidität Nr. 6
NZA-RR 2017, 498
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 14.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1952/14
ArbG Berlin, vom 20.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 8096/14

Invaliditätsversorgung als Form der betrieblichen AltersversorgungVerschaffungsanspruch mittels Feststellungsklage schon vor Eintritt des Versorgungsfalles

BAG, Urteil vom 25.04.2017 - Aktenzeichen 3 AZR 668/15

DRsp Nr. 2017/7622

Invaliditätsversorgung als Form der betrieblichen Altersversorgung Verschaffungsanspruch mittels Feststellungsklage schon vor Eintritt des Versorgungsfalles

Orientierungssätze: 1. Ein Verschaffungsanspruch kann vom Arbeitnehmer bereits vor dem Eintritt des Versorgungsfalles mit einer Feststellungsklage gerichtlich geltend gemacht werden. 2. Eine dem Betriebsrentengesetz unterfallende Invaliditätsversorgung liegt vor, wenn sie einem Versorgungszweck dient, durch das im Gesetz genannte biometrische Risiko "Invalidität" ausgelöst ist sowie die Versorgungszusage vom Arbeitgeber aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses erteilt wurde und den Lebensstandard des Arbeitnehmers nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbs- und Berufslebens sichert.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juli 2015 - 16 Sa 1952/14 - aufgehoben, soweit es der Berufung der Beklagten stattgegeben hat.

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. August 2014 - 29 Ca 8096/14 - teilweise abgeändert und der Tenor zu 1) des arbeitsgerichtlichen Urteils insgesamt - auch zur Klarstellung - wie folgt neu gefasst: