IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung des LAG ist zu begrüßen, denn sie gebietet Arbeitgebern Einhalt, die Arbeitnehmer durch Freistellungen "kaltstellen" und faktisch aus dem Arbeitsverhältnis drängen wollen. Das BAG hat schon vor über 30 Jahren klargestellt, dass sich der Geltungswert eines Menschen auch aus der Wertschätzung im Arbeitsverhältnis ergibt und dass es besonderer Konstellationen bedarf, um dem Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung dem Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers Vorzug zu geben. Dessen ungeachtet fehlt es im auf Beschäftigung gerichteten einstweiligen Verfügungsverfahren oft an einem Verfügungsgrund, denn wenn die Nichtbeschäftigung nicht zum Verlust von Fertigkeiten oder von Reputation führt, wird es dem Arbeitnehmer regelmäßig zuzumuten sein, das Hauptsacheverfahren abzuwarten.

Letzte redaktionelle Änderung: 07.04.2021