IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Fortbildungskosten darf nicht dazu führen, dass er unverhältnismäßig lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Arbeitgeber sind daher gut beraten, sich an die Staffelung zu halten, die die Rechtsprechung entwickelt hat und die die Dauer der Bindung an der Dauer der Fortbildungsmaßnahme orientiert. In Einzelfällen sind zwar Abweichungen von der in den Grundstrukturen festgelegten Zulässigkeit möglich. In solchen Fällen trägt der jedoch Arbeitgeber das Prognoserisiko und damit auch das Risiko, keine Fortbildungskosten zurückzuerhalten.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.11.2021