IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

In der Entscheidung stellt das BAG klar, dass eine Unterbrechung und dadurch eine flexible Gestaltung der Praktika möglich ist, ohne arbeitgeberseits Gefahr zu laufen, automatisch einem Lohnanspruch wegen Überschreitung der Dreimonatsgrenze ausgesetzt zu werden. Dies kommt auch denjenigen Praktikanten zugute, denen eine Ableistung des Praktikums "am Stück" nicht möglich wäre. Eine zeitweise Unterbrechung oder Verteilung des Praktikums auf mehrere getrennten Abschnitte sollte dennoch im Vorfeld und schriftlich bzw. in Textform festgelegt werden. Falls sich eine Unterbrechung erst im Laufe des Praktikums anbahnt, sollte spätestens dann auf eine entsprechende Dokumentation geachtet werden, um die Zweifel bezüglich der Überschreitung der Grenze der drei Monate überhaupt nicht erst aufkommen zu lassen. In beiden Fällen sollte zudem dokumentiert werden, dass der Wunsch, das Praktikum zu unterbrechen, von dem Praktikanten ausging.