IV. Praxishinweis

Autor: Weyand

In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnen Zusatzleistungen des Arbeitgebers, mit denen Arbeitnehmer langfristig an den Betrieb bzw. das Unternehmen gebunden werden können, an Bedeutung. Neben finanziellen Boni, wie etwa Jubiläumszuwendungen, mit denen eine längere Betriebszugehörigkeit honoriert wird, sind dafür Zusatzleistungen im Bereich des Urlaubs - wiederum in Abhängigkeit von einer längeren Betriebszugehörigkeit - in Betracht zu ziehen. Allerdings stellt sich dabei die Frage, ob die verlangte Betriebszugehörigkeit zu einer (mittelbaren) Diskriminierung von ausländischen Arbeitnehmern führen kann.