I. Redaktioneller Leitsatz

Autor: Weyand

Ein (gesetzlicher) Zusatzurlaub nach längerer Betriebszugehörigkeit führt nicht zu einer Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer, auch wenn die Voraussetzungen für seine Gewährung von inländischen Arbeitnehmern leichter erreicht werden können.

Letzte redaktionelle Änderung: 03.06.2019