IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

In dieser Angelegenheit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Es darf mit Spannung erwartet werden, wie sich das LAG Düsseldorf zu den Fragen eines immateriellen Schadensersatzanspruchs positionieren wird. Von anderen Gerichten wurde bereits vertreten, dass "Bagatellschäden" keine Schadensersatzpflicht nach Art. 82 DSGVO auslösen.1) Das Arbeitsgericht hat vorliegend in seiner Begründung immerhin festgehalten, dass die dem Kläger entstandenen immateriellen Schäden "nicht erheblich" seien, so dass der Weg zum Bagatellschaden nicht weit ist.