IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG birgt durchaus ihre Tücken und kann bei fehlerhafter Ausfüllung zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Arbeitgeber sollten die Massenentlassungsanzeige daher unbedingt mit hinreichender Sorgfalt behandeln und diese Aufgabe nicht als lästiges Beiwerk abtun.

Letzte redaktionelle Änderung: 24.01.2022