IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung zeigt erneut in aller Deutlichkeit, wie anspruchsvoll die Formulierung wirksamer Rückzahlungsklauseln in der Praxis ist. Es kann nur empfohlen werden, die Posten, die im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eines Abbruchs der Fortbildung vom Arbeitnehmer erstattet werden müssen, so genau wie nur möglich zu beschreiben. Rückzahlungsklauseln kommen regelmäßig zur gerichtlichen Überprüfung, weil sich Arbeitnehmer gegen die Rückzahlung zur Wehr setzen. Ungenauigkeiten führen ebenso regelmäßig zur Unwirksamkeit der Klausel, was insbesondere bei kostspieligen Fortbildungen teuer und ärgerlich ist.

Letzte redaktionelle Änderung: 21.07.2022