IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung fügt sich ein in die bisherige Rechtsprechung des BAG zu Fortbildungsvereinbarungen mit Rückzahlungsklauseln. Wegen der Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel kam es auf die durchaus spannende Frage, ob eine Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel auch nachträglich, also nach dem Beginn der Fortbildung geschlossen werden kann, nicht mehr an. Aufgrund der ständigen Entwicklung in der Rechtsprechung zu Rückzahlungsklauseln sollten Arbeitgeber die Wirksamkeit der in der Vergangenheit verwendeten Mustervereinbarungen kritisch hinterfragen und laufend darauf achten, dass diesbezügliche Abreden aktuell sind.

Letzte redaktionelle Änderung: 14.09.2023