II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Beklagte war bei der Klägerin, einer Kanzlei für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, seit dem 01.04.2014 als Buchhalterin tätig. Im August 2017 meldete sich die Beklagte zu einem Lehrgang an, in dem sie auf die Steuerberaterprüfung vorbereitet werden sollte. Bezüglich dieser Fortbildungsveranstaltung schlossen die Parteien am 04.12.2017 einen Fortbildungsvertrag, in dem sich die Klägerin zur Übernahme der Fortbildungskosten bis zu 10.000 Euro verpflichtete. Die Fortbildungsvereinbarung sah vor, dass die Beklagte die geleistete Förderung zurückzuzahlen habe, wenn sie das Unternehmen innerhalb von 24 Monaten nach dem bestandenen oder auch nicht bestandenen Berufsexamen verlässt oder das Examen wiederholt nicht ablegt. Die Vereinbarung sah folgende Rückzahlungsmodalitäten vor: