SG Stade - Beschluß vom 09.01.2006 S 15 KR 241/05 ER
Normen:
SGB V § 229 ;
Kapitalleistung über eine betriebliche Altersversorgung als beitragspflichtige Einnahme
SG Stade, Beschluß vom 09.01.2006 - Aktenzeichen S 15 KR 241/05 ER
DRsp Nr. 2007/21088
Kapitalleistung über eine betriebliche Altersversorgung als beitragspflichtige Einnahme
Eine Kapitalleistung über eine betriebliche Altersversorgung unterliegt der Beitragspflicht nach § 229 Abs. 1 S. 3 SGB V. Dabei erfolgt keine Differenzierung, ob die Kapitalleistungen in einer Summe ausgezahlt werden oder die Auszahlung in Teilbeträgen erfolgt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]