SG Stade - Beschluß vom 09.01.2006
S 15 KR 241/05 ER
Normen:
SGB V § 229 ;

Kapitalleistung über eine betriebliche Altersversorgung als beitragspflichtige Einnahme

SG Stade, Beschluß vom 09.01.2006 - Aktenzeichen S 15 KR 241/05 ER

DRsp Nr. 2007/21088

Kapitalleistung über eine betriebliche Altersversorgung als beitragspflichtige Einnahme

Eine Kapitalleistung über eine betriebliche Altersversorgung unterliegt der Beitragspflicht nach § 229 Abs. 1 S. 3 SGB V. Dabei erfolgt keine Differenzierung, ob die Kapitalleistungen in einer Summe ausgezahlt werden oder die Auszahlung in Teilbeträgen erfolgt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 229 ;