I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bayreuth - Kammer Hof - vom 17.12.2018 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (März 2016) EUR 870,26 brutto sowie Nachtzuschläge in Höhe von EUR 43,38 abzgl. vom Netto EUR 736,80 nebst Zinsen aus EUR 176,84 in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.04.2016 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (April 2016) EUR 73,-- brutto sowie Nachtzuschläge in Höhe von EUR 23,38 abzgl. vom Netto EUR 736,80 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (Mai 2016) EUR 86,-- brutto sowie Nachtzuschläge in Höhe von EUR 23,38 abzgl. vom Netto EUR 736,80 zu bezahlen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|