I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 20. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung von Verletztengeld über den 7. Februar 2012 hinaus sowie einer Verletztenrente.
Der 1957 geborene Kläger ist Inhaber eines Heizungs- und Sanitärinstallationsbetriebes.
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