I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Oktober 2022 -
II. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche auf eine sog. Hauptstadtzulage.
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