Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 09.08.2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Die am 1962 in Serbien geborene Klägerin lebt seit 1985 in Deutschland. Eine förmliche Ausbildung hat die Klägerin nicht absolviert und war als Reinigungskraft und Zimmermädchen beschäftigt. Die Klägerin hat einen Grad der Behinderung von 20. Die Klägerin erhält laufend Leistungen zur Grundsicherung. Sie versorgt und betreut ihre erwachsene und psychisch beeinträchtigte Tochter.
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