BSG - Beschluss vom 22.05.2023
B 4 AS 68/23 BH
Normen:
SGG § 73 Abs. 4; SGG § 73a Abs. 1 S. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 -2 und Nr. 3 Hs. 1; SGG § 202 S. 1; ZPO § 114; ZPO § 121; ZPO § 227 Abs. 3; SGB II;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 18.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 11 AS 697/20
SG Nürnberg, vom 12.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 AS 1435/17

Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenKeine Erfolgsaussichten der beabsichtigten RechtsverfolgungRechtsstreit über die Übernahme von Aufwendungen für Umzugshelfer nach der Zwangsräumung einer früheren Wohnung als Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

BSG, Beschluss vom 22.05.2023 - Aktenzeichen B 4 AS 68/23 BH

DRsp Nr. 2023/8689

Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Keine Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung Rechtsstreit über die Übernahme von Aufwendungen für Umzugshelfer nach der Zwangsräumung einer früheren Wohnung als Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Es besteht kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren, wenn nicht zu erkennen ist, dass ein zugelassener Prozessbevollmächtigter in der Lage wäre, eine Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers erfolgreich zu begründen – hier in einem Rechtsstreit über die Übernahme von Aufwendungen für Umzugshelfer nach der Zwangsräumung einer früheren Wohnung als Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Tenor

Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Januar 2023 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung wird als unzulässig verworfen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73 Abs. 4; SGG § 73a Abs. 1 S. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 -2 und Nr. 3 Hs. 1; SGG § 202 S. 1; ZPO § 114; ZPO § 121; ZPO § 227 Abs. 3; SGB II;

Gründe