LAG Köln - Urteil vom 08.03.2023
3 Sa 140/22
Normen:
GewO § 106; BGB § 362;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 03.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 822/21

Kein Anspruch des Bankangestellten auf Zuweisung eines bestimmten KundenkreisesVerletzung der vertragsgemäßen Beschäftigung durch Entwertung des BeschäftigungsumfangsErfüllung einer WiderrufsverpflichtungEntschädigung für Persönlichkeitsrechtsverstoß

LAG Köln, Urteil vom 08.03.2023 - Aktenzeichen 3 Sa 140/22

DRsp Nr. 2023/10830

Kein Anspruch des Bankangestellten auf Zuweisung eines bestimmten Kundenkreises Verletzung der vertragsgemäßen Beschäftigung durch Entwertung des Beschäftigungsumfangs Erfüllung einer Widerrufsverpflichtung Entschädigung für Persönlichkeitsrechtsverstoß

1. Beschäftigungsanspruch als "Private Banking Relationship Manager Senior Professional"2. Anspruch auf Widerruf einer unzutreffenden persönlichen Kundeninformation der Klägerin3. Entschädigungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch fehlerhafte Kundeninformation

1. Ein Bankangestellter hat keinen Anspruch auf Zuweisung bestimmter Kunden. Die Zusammenstellung des zu betreuenden Portfolios unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Jedoch verlangt auch § 106 GewO ein Handeln des Arbeitgebers nach billigem Ermessen. 2. Hat ein Bankangestellter Aufgaben zur selbstständigen Betreuung und Akquisition von vermögenden Kunden aus dem Bereich Private Banking auszuführen und nimmt ihm der Arbeitgeber aus dem 207 Kunden umfassenden Betreuungsportfolio 142 vermögende Kunden durch Umschlüsselung auf einen anderen Mitarbeiter weg, sodass lediglich 65 wirtschaftlich nahezu wertlose Kunden verbleiben, ist dies eine Verletzung der vertragsgemäßen Beschäftigung.