LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.09.2020
5 Sa 114/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 30.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 4624/20

Kein Betriebsübergang im Rahmen von Wet-LeaseEntstehung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion des § 10 Abs. 1 S. 1 AÜGArbeitsverhältnis aufgrund verbotener ArbeitnehmerüberlassungÜbernahme von Airbusflugzeugen kein BetriebsübergangKein Gestaltungsmissbrauch zur gewollten Umgehung von ArbeitnehmerüberlassungWeitestgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 4 Sa 107/21 v. 11.08.2021

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2020 - Aktenzeichen 5 Sa 114/21

DRsp Nr. 2022/3857

Kein Betriebsübergang im Rahmen von Wet-Lease Entstehung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion des § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG Arbeitsverhältnis aufgrund verbotener Arbeitnehmerüberlassung Übernahme von Airbusflugzeugen kein Betriebsübergang Kein Gestaltungsmissbrauch zur gewollten Umgehung von Arbeitnehmerüberlassung Weitestgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 4 Sa 107/21 v. 11.08.2021

weitestgehende Parallelentscheidung zum Urteil des LAG Düsseldorf vom 11.08.2021 - 4 Sa 107/21 -

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.11.2020 - Az.: 6 Ca 4624/20 - wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung des Beklagten zu 1) sowie über die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers aufgrund eines Betriebsübergangs oder aufgrund verbotener Arbeitnehmerüberlassung mit der Beklagten zu 2) besteht.

1. 2. 1. 2.