Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 04.09.2012 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Kündigung. Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 12.08.2003 als Geschäftsführer zuletzt auf Basis eines Geschäftsführervertrages vom 13.08.2007 (Bl. 19 ff. d. A.) beschäftigt. Die Beklagte beschäftigt ca. 60 Mitarbeiter. Der Kläger ist 58 Jahre alt und verheiratet. Sein Jahresbruttogehalt betrug zuletzt 217.200,00 €.
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