LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.02.2013
16 Sa 1652/12
Normen:
§ 1 KSchG; § 14 KSchG; § 162 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 04.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 111/12

Kein Kündigungsschutz für Organ-Geschäftsführer -Rechtsmissbrauch bei unternehmerischer Entscheidung - Rückübertragung von Aufgaben

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013 - Aktenzeichen 16 Sa 1652/12

DRsp Nr. 2013/15713

Kein Kündigungsschutz für Organ-Geschäftsführer –Rechtsmissbrauch bei unternehmerischer Entscheidung – Rückübertragung von Aufgaben

1. Entscheidet sich der Arbeitgeber, die Aufgaben eines früheren Geschäftsführers, der als Prokurist mit Geschäftsführungsaufgaben beschäftigt wird, wieder auf einen Geschäftsführer zu übertragen, so ist diese unternehmerische Entscheidung nicht rechtsmissbräuchlich.2. Dieses gilt auch, wenn die Abberufung als Geschäftsführer ohne Änderung der Aufgaben erfolgte, da der Geschäftsführer keinen Bestandsschutz gemäß § 14 Abs. 1 KSchG genießt.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 04.09.2012 - 2 Ca 111/12 lev - abgeändert und die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 1 KSchG; § 14 KSchG; § 162 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten über eine Kündigung. Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 12.08.2003 als Geschäftsführer zuletzt auf Basis eines Geschäftsführervertrages vom 13.08.2007 (Bl. 19 ff. d. A.) beschäftigt. Die Beklagte beschäftigt ca. 60 Mitarbeiter. Der Kläger ist 58 Jahre alt und verheiratet. Sein Jahresbruttogehalt betrug zuletzt 217.200,00 €.