Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11. Februar 2020 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten zuletzt über die Verpflichtung des Arbeitgebers, mit seinem Kunden neue Vertragsbedingungen zugunsten der Belegschaft auszuhandeln.
Der Beteiligte zu 1 ist der Betriebsrat, der bei der Beteiligten zu 2 (Arbeitgeberin) gebildet wurde. Die Beteiligte zu 2 ist ein Unternehmen aus dem Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, die unter anderem militärische Objekte der US-Streitkräfte in Deutschland bewacht. Die US-Streitkräfte verlangen auf der Grundlage ihrer Leistungsbeschreibung (Performance Work Statement - PWS) von den bei ihnen eingesetzten privaten Wachkräften im Rahmen des Bewachungsvertrags mit der Beteiligten zu 2 ein bestimmtes Maß an körperlicher Fitness.
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