Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg vom 29.03.2019, Az.:
Die Festsetzung eines überschießenden Vergleichswerts von 2.546,92 € wird aufgehoben.
I.
Der bei der Beklagten seit dem 22.11.2000 gegen eine Bruttomonatsvergütung von zuletzt 2.546,92 € beschäftigte Kläger hat gegen die ihm mit Schreiben vom 11.12.2018 ausgesprochene ordentliche Arbeitgeberkündigung Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Bamberg erhoben.
Die Parteien haben den Rechtsstreit durch Vergleich vom 29.03.2019 beendet, hinsichtlich dessen konkreten Inhalts auf Bl. 37,38 d.A. verwiesen wird.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|