Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 20. Februar 2014 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 5. März 2012 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1904,83 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.
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