Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 30.03.2015 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtstreits in beiden Rechtszügen, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beigeladene zu 1 am 20.08.2012 einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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