BVerwG - Urteil vom 08.09.2005
3 C 41.04
Normen:
KHG § 18 Abs. 5 § 18 a ; BPflV § 3 Abs. 1 § 6 Abs. 1 § 17 § 18 § 19 ;
Fundstellen:
BVerwGE 124, 209
DVBl 2006, 369
DÖV 2006, 661
NVwZ-RR 2006, 190
NZS 2006, 363
Vorinstanzen:
OVG Rheinland-Pfalz, vom 28.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 10150/04
VG Neustadt/W. - 7 K 2403/02 NW - 25.07.2003,

Keine Amtsermittlung durch Schiedsstelle zur Festsetzung der Krankenhauspflegesätze - Anhebung der Erlösobergrenze wegen Erfüllung eines Ausdeckelungstatbestandes bei Einsparungen in anderen Bereichen

BVerwG, Urteil vom 08.09.2005 - Aktenzeichen 3 C 41.04

DRsp Nr. 2006/277

Keine Amtsermittlung durch Schiedsstelle zur Festsetzung der Krankenhauspflegesätze - Anhebung der Erlösobergrenze wegen Erfüllung eines Ausdeckelungstatbestandes bei Einsparungen in anderen Bereichen

»1. Die Schiedsstelle zur Festsetzung der Krankenhauspflegesätze nach § 18 a KHG unterliegt nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz.2. Die Anhebung der Erlösobergrenze wegen Erfüllung eines Ausdeckelungstatbestandes nach § 6 Abs. 1 Satz 4 BPflV wird nicht dadurch ausgeschlossen oder reduziert, dass das Krankenhaus an anderer Stelle etwa durch Verkürzung der Verweildauern Einsparungen erzielt, solange das medizinisch leistungsgerechte Budget die Erlösobergrenze übersteigt.«

Normenkette:

KHG § 18 Abs. 5 § 18 a ; BPflV § 3 Abs. 1 § 6 Abs. 1 § 17 § 18 § 19 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Gesamtsbetrages der Erlöse, die dem Träger des beigeladenen Krankenhauses für das Jahr 2001 zustehen.