LSG Hessen - Urteil vom 13.08.2019
L 3 U 145/14
Normen:
SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 9 Abs. 2; BKVO Anl. 1;
Vorinstanzen:
SG Gießen, vom 01.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 34/14

Keine Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Wie-Berufskrankheit für Straßenwärter und Ersthelfer nach dem wiederholten Erleben traumatischer Ereignisse bei anderen Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung

LSG Hessen, Urteil vom 13.08.2019 - Aktenzeichen L 3 U 145/14

DRsp Nr. 2019/13351

Keine Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Wie-Berufskrankheit für Straßenwärter und Ersthelfer nach dem wiederholten Erleben traumatischer Ereignisse bei anderen Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Ein Straßenwärter bzw. Streckenwart bei einer Autobahnmeisterei und mit einer Zugehörigkeit zur Berufsgruppe der Ersthelfer hat keinen Anspruch auf Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung durch das wiederholte Erleben traumatischer Ereignisse bei anderen Personen als Wie-Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2 SGB VII.

I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gießen vom 1. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 9 Abs. 2; BKVO Anl. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Anerkennung einer PTBS durch das wiederholte Erleben traumatischer Ereignisse bei anderen Personen "wie eine Berufskrankheit" (Wie-Berufskrankheit) nach § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII).