I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 13. August 2018 aufgehoben, soweit dieses über das angenommene Teilanerkenntnis der Beklagten im Senatstermin vom 13. August 2019 hinausgeht, und die Klage im Übrigen in vollem Umfang abgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der 1956 geborene Kläger begehrt die Feststellung weiterer Unfallfolgen und die Gewährung einer Rente auf Dauer nach einem anerkannten Arbeitsunfall.
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