I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 23. November 2017 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Feststellung des Ereignisses vom 20. Juni 2015 als Arbeitsunfall.
Die 1953 geborene Klägerin, die an einer Polio-Erkrankung mit deutlich links betonten Ausfallerscheinungen leidet, nahm als Behindertenvertreterin auf Veranlassung ihres Arbeitgebers, der C., in der Zeit vom 17. bis 19. Juni 2015 an einer internationalen Konferenz zum barrierefreien Bauen in europäischen Städten in Lissabon teil.
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