Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 28. November 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemannes der Klägerin ein Arbeitsunfall war.
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