ArbG Berlin, vom 18.06.1970 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 114/70
LAG Berlin, vom 05.11.1970 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 66/70
Keine Anrechnung der Schonungszeit bei Anspruch auf Gehaltsfortzahlung
BAG, Urteil vom 11.03.1971 - Aktenzeichen 5 AZR 398/70
DRsp Nr. 2005/2020
Keine Anrechnung der Schonungszeit bei Anspruch auf Gehaltsfortzahlung
»Die Schonungszeit darf einem Angestellten nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden, soweit er während dieser Zeit einen gesetzlichen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung hat.«