Die Beteiligten streiten darüber, ob Bergmannsprämien zu Recht zurückgefordert worden sind.
Der Kläger (Kl.) war seit dem 01.12.1997 als Monteur bei der Firma C in F (C) angestellt. Die Arbeitgeberin zahlte ihm in den Streitjahren pro Untertageschicht eine Bergmannsprämie in Höhe von 10,00 DM aus. Insgesamt erhielt er im Bergmannsprämien in Höhe von
1997
1998
1999
150,00 DM
590,00 DM
890,00 DM
(76,69 Euro)
(301,66 Euro)
(455,05 Euro)
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