LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.01.2019
1 Sa 6/18
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BGB § 814 Alt. 1; SGB IV § 26 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 09.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 7639/17

Keine Beschränkung des Rückzahlungsanspruchs auf NettolohnSorgfaltspflicht bei Rückforderung ohne BedeutungKein Anspruch auf Rückerstattung bei positiver Kenntnis der Nichtschuld im Zeitpunkt der Zahlung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2019 - Aktenzeichen 1 Sa 6/18

DRsp Nr. 2021/7301

Keine Beschränkung des Rückzahlungsanspruchs auf Nettolohn Sorgfaltspflicht bei Rückforderung ohne Bedeutung Kein Anspruch auf Rückerstattung bei positiver Kenntnis der Nichtschuld im Zeitpunkt der Zahlung

Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 273/16): Unerheblichkeit einer Sorgfaltspflichtverletzung des Arbeitgebers als Grund für die Entgeltüberzahlung

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 9. Mai 2018 - 15 Ca 7639/17 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.114,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.09.2017 zu zahlen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BGB § 814 Alt. 1; SGB IV § 26 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin nach einer Vergütungsüberzahlung für den Monat Mai 2017 neben der von der Beklagten bereits erstatteten Nettovergütung auch die Zahlung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags i.H.v. 1.114,24 Euro verlangen kann.