Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung nach dem
Der am 01.02.13xx geborene Kläger ist seit dem 03.02.1992 als Brauingenieur bei der Beklagten tätig. Eingesetzt wird er in der Abteilung Qualitätssicherung als Betriebskontrolleur. Seine Vergütung betrug zuletzt durchschnittlich 3.327,05 EUR.
Am 08.08.2003 beantragte der Kläger mündlich sowie per e-mail die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung "Rettungssanitäter-Aufbaulehrgang" für die Zeit vom 29.09.2003 bis einschließlich 03.10.2003.
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