LAG Hamm, vom 11.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 607/17
ArbG Hamm, vom 28.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1900/16
Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf FlächentarifverträgeZwingende Geltung von Betriebsvereinbarungen unbeachtlich einer arbeitsvertraglichen BezugnahmeklauselKeine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Flächentarifverträge und Gesamtbetriebsvereinbarungen bzw. BetriebsvereinbarungenGünstigkeitsprinzip mit Sachgruppenvergleich bei Geltung mehrerer Tarifvorschriften für ein Arbeitsverhältnis
BAG, Urteil vom 11.07.2018 - Aktenzeichen 4 AZR 533/17
DRsp Nr. 2018/15918
Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf FlächentarifverträgeZwingende Geltung von Betriebsvereinbarungen unbeachtlich einer arbeitsvertraglichen BezugnahmeklauselKeine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Flächentarifverträge und Gesamtbetriebsvereinbarungen bzw. BetriebsvereinbarungenGünstigkeitsprinzip mit Sachgruppenvergleich bei Geltung mehrerer Tarifvorschriften für ein Arbeitsverhältnis
Nehmen Arbeitsvertragsparteien individualvertraglich auf die jeweils geltenden Tarifverträge einer bestimmten Branche Bezug, handelt es sich dabei in der Regel um eine zeitdynamische Bezugnahme auf die entsprechenden Flächentarifverträge, die Haustarifverträge eines einzelnen Arbeitgebers nicht erfasst.Orientierungssätze:1. Wird in einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf die jeweils geltenden Tarifverträge einer bestimmten Branche verwiesen, handelt es sich dabei in der Regel um eine zeitdynamische Bezugnahme auf die entsprechenden Flächentarifverträge, die Haustarifverträge eines einzelnen Arbeitgebers nicht erfasst (Rn. 23).2. Der Verweis auf Betriebsvereinbarungen oder Gesamtbetriebsvereinbarungen in einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel hat wegen der ohnehin unmittelbaren und zwingenden Wirkung gem. § 77 Abs. 4 regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung (Rn. 27).
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