BAG - Urteil vom 17.01.2017
9 AZR 326/16
Normen:
BRTV § 7 Nr. 3.1;
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 02.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 717/15
ArbG Herne, vom 14.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 187/15

Keine Fahrtkostenerstattung im Baugewerbe bei kostenlos vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug für den Weg zur BaustelleFahrtkostenabgeltung im Baugewerbe für Fahrt zur SammelstelleTeilweise Parallelentscheidung zu BAG - 9 AZR 325/16 - v. 17.01.2017

BAG, Urteil vom 17.01.2017 - Aktenzeichen 9 AZR 326/16

DRsp Nr. 2017/4172

Keine Fahrtkostenerstattung im Baugewerbe bei kostenlos vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug für den Weg zur Baustelle Fahrtkostenabgeltung im Baugewerbe für Fahrt zur Sammelstelle Teilweise Parallelentscheidung zu BAG - 9 AZR 325/16 - v. 17.01.2017

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Februar 2016 - 14 Sa 717/15 - teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14. April 2015 - 1 Ca 187/15 - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BRTV § 7 Nr. 3.1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen tariflichen Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung.

Die Beklagte betreibt in H ein Unternehmen des Erd- und Straßenbaus und unterhält mehrere Baustellen im Nahbereich. Der Kläger ist bei ihr seit dem 22. Juli 1991 als Baumaschinenführer beschäftigt. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002 idF vom 17. Dezember 2012 ist mit Wirkung zum 1. Januar 2013 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Dessen § 7 lautet auszugsweise:

"§ 7

Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss und Auslösung

1. Allgemeines