1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Februar 2016 - 14 Sa 717/15 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14. April 2015 -
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über einen tariflichen Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung.
Die Beklagte betreibt in H ein Unternehmen des Erd- und Straßenbaus und unterhält mehrere Baustellen im Nahbereich. Der Kläger ist bei ihr seit dem 22. Juli 1991 als Baumaschinenführer beschäftigt. Der
"§ 7
Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss und Auslösung
1. Allgemeines
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