Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 08.02.2013 - 3 Ca 555/11 - aufgehoben, soweit das Arbeitsgericht den erstinstanzlich zu 5.) gestellten Antrag betreffend Zinsen für den Zeitraum vom 30.06.2009 bis 28.02.2011 zurückgewiesen hat. Der Rechtsstreit wird insoweit an das Arbeitsgericht Oberhausen zurückverwiesen.
II.Im Übrigen wird das Teilurteil auf die Berufung teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1. 2. 3. 4. III. IV. V.
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