LAG Düsseldorf - Urteil vom 16.07.2013
16 Sa 381/13
Normen:
BGB § 626 Abs. 2; ZPO § 301; KSchG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 555/11

Keine Geltendmachung von Schadensersatz nach Anspruchsübergang nach § 115 SGB X - Gründungszuschuss als Sozialleistung und Anspruchsübergang - Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils - Ausschlussfrist bei fristloser Kündigung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2013 - Aktenzeichen 16 Sa 381/13

DRsp Nr. 2013/20952

Keine Geltendmachung von Schadensersatz nach Anspruchsübergang nach § 115 SGB X - Gründungszuschuss als Sozialleistung und Anspruchsübergang - Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils - Ausschlussfrist bei fristloser Kündigung

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III sichert den Lebensunterhalt in der Gründungsphase einer selbständigen Tätigkeit nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Er ersetzt damit als Sozialleistung bestehende Entgeltansprüche gegenüber dem Arbeitgeber aufgrund einer unwirksamen Kündigung. Die Leistung eines Gründungszuschusses führt daher zum Anspruchsübergang nach § 115 SGB X, wenn in der Zeit der Leistung noch Entgeltansprüche bestehen.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 08.02.2013 - 3 Ca 555/11 - aufgehoben, soweit das Arbeitsgericht den erstinstanzlich zu 5.) gestellten Antrag betreffend Zinsen für den Zeitraum vom 30.06.2009 bis 28.02.2011 zurückgewiesen hat. Der Rechtsstreit wird insoweit an das Arbeitsgericht Oberhausen zurückverwiesen.

II.

Im Übrigen wird das Teilurteil auf die Berufung teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1. 2. 3. 4. III. IV. V.