LSG Hamburg - Urteil vom 26.11.2020
L 1 KR 54/20
Normen:
SGB V § 2 Abs. 1; SGB V § 2 Abs. 1a S. 1; SGB V § 12 Abs. 1; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1; SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 5; SGB V § 135 Abs. 1 S. 1; SGB V §§ 140a ff.; GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 14.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 59 KR 1429/16

Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Radiofrequenztherapie mittels der VNUS-Closure-Methode bei einer Varikose an den BeinenKeine positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode und kein Vorliegen eines AusnahmefallsKeine Leistungsgewährung im Wege einer grundrechtsorientierten Auslegung des LeistungskatalogsKein Leistungsanspruch aus einer von anderen Krankenkassen in § 140a SGB V eingeräumten Möglichkeit der freiwilligen Leistungsgewährung außerhalb der Regelversorgung

LSG Hamburg, Urteil vom 26.11.2020 - Aktenzeichen L 1 KR 54/20

DRsp Nr. 2021/2265

Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Radiofrequenztherapie mittels der "VNUS-Closure"-Methode bei einer Varikose an den Beinen Keine positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode und kein Vorliegen eines Ausnahmefalls Keine Leistungsgewährung im Wege einer grundrechtsorientierten Auslegung des Leistungskatalogs Kein Leistungsanspruch aus einer von anderen Krankenkassen in § 140a SGB V eingeräumten Möglichkeit der freiwilligen Leistungsgewährung außerhalb der Regelversorgung

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 2 Abs. 1; SGB V § 2 Abs. 1a S. 1; SGB V § 12 Abs. 1; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1; SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 5; SGB V § 135 Abs. 1 S. 1; SGB V §§ 140a ff.; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Versorgung mit einer Radiofrequenztherapie mittels der "VNUS-Closure"-Methode (endoluminaler Varizenverschluss mittels Radiofrequenz).